Gefährdungsbeurteilung zum Thema „Schädlingsbekämpfung
Die Schädlingsbekämpfung (Pest Control) umfasst den Einsatz von chemischen, biologischen oder physikalischen Maßnahmen, um unerwünschte Tiere, Insekten oder Mikroorganismen zu kontrollieren bzw. vernichten. Ob im Lebensmittelbetrieb, im Lager, in öffentlichen Einrichtungen oder als Dienstleistung – Schädlingsbekämpfung kann vielfältige Gefährdungen bergen: von Exposition gegenüber Giften über mechanische Fallen bis hin zu biologischen Risiken (z. B. bei Ratten- oder Insektenbefall). Eine Gefährdungsbeurteilung für Schädlingsbekämpfung ist unverzichtbar, da bei Einsatz von Gefahrstoffen, mechanischen Fallen und biologischen Erregern erhebliche Risiken für Gesundheit, Sicherheit und Umwelt entstehen können.
Eine Gefährdungsbeurteilung gemäß ArbSchG, GefStoffV und Biozid-Verordnung klärt, welche Schutzmaßnahmen (z. B. geeignete Köderstationen, PSA, Unterweisungen, Notfallpläne) zu treffen sind. Zudem muss die Wartung und Anwendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln durch sachkundige Personen erfolgen, während mögliche Kontakte zu Kollegen und Dritten minimiert werden. So wird effektiv gegen Schädlinge vorgegangen, ohne Menschen oder Umwelt übermäßig zu gefährden, und zugleich wird den rechtlichen Anforderungen im Arbeitsschutz entsprochen.
Gemäß § 5 ArbSchG hat der Arbeitgeber alle möglichen Gefährdungen zu ermitteln – dazu zählen Chemikalien bei Schädlingsbekämpfung, potenziell infektiöse Tiere, mechanische Fallen, Arbeitsbedingungen im Outdoorbereich.
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Schädlingsbekämpfungsmittel (Pestizide, Rodentizide, Insektizide) sind oft Gefahrstoffe.
Für den Umgang mit solchen Mitteln ist eine Gefährdungsbeurteilung, Kennzeichnung, Betriebsanweisung und Unterweisung zwingend vorgeschrieben (ggf. Erlaubnispflicht).
Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012
Regelt das Inverkehrbringen und die Verwendung von Biozid-Produkten (z. B. Rodentizide, Insektizide, Desinfektionsmittel).
Betrifft auch Schulungs- und Sachkundenachweise bei der Anwendung gewisser Mittel.
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Relevanz, wenn Arbeitsmittel wie Nebelgeräte, Sprühgeräte, Druckbehälter oder Begasungsanlagen eingesetzt werden.
Prüfplicht und sichere Anwendung von Geräten.
DGUV Vorschriften und Regeln
DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ erfordert eine systematische Erfassung aller Gefährdungen und definierte Schutzmaßnahmen.
Ggf. branchenspezifische Regeln (Lebensmittelindustrie, Gesundheitswesen) mit zusätzlichen Anforderungen.
Fazit
Aus diesen Vorschriften ergibt sich eine Pflicht, die potenziellen Gefährdungen bei der Schädlingsbekämpfung zu ermitteln und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten.
Vielfältige Gefahrenquellen
Chemische Mittel (Toxische / reizende / allergene Wirkstoffe), Biologische Risiken (Kontakt mit toten oder lebenden Tieren, Parasiten), Physische Gefahren (mechanische Fallen, Stürze in Schächte).
Exposition der Mitarbeitenden
Unsachgemäßer Umgang mit Pestiziden kann zu Vergiftungen, Haut- und Atemwegsreizungen führen.
Bei Kontakt mit Exkrementen von Nagetieren oder Vogelkot kann eine Infektionsgefahr (z. B. Hantavirus) bestehen.
Einsatz in verschiedenen Umgebungen
Gebäude, Lager, Produktionshallen, Außenbereiche, unter Umständen schwer zugängliche Orte.
Organisatorisch: Nur ausgebildetes Personal (Sachkunde Schädlingsbekämpfung), Permit-to-work in sensiblen Bereichen (Lebensmittelproduktion, Reinräume), Notfallplan bei Vergiftungen oder Bissverletzungen, Zeitpläne.
Personell: PSA (Handschuhe, Atemschutz, Schutzkleidung), Unterweisungen zu Gefahrstoffen, Umgang mit Fallen, Erste Hilfe bei Haut-/Augenkontakt, Injektionsunfall (z. B. EpiPens bei Allergiereaktionen).
Dokumentation
Nach § 6 ArbSchG (GBU-Ergebnisse, Maßnahmen, Verantwortliche), ggf. BetrSichV und GefStoffV (Gefahrstoffverzeichnis, Betriebsanweisungen).
Registrierung der verwendeten Mittel (z. B. Rodentizide mit Wirkstoffen, Biozidnummern).
Überprüfung und Aktualisierung
Regelmäßig (z. B. jährlich oder nach Vorfällen).
Nach Neueinführung von Schädlingsbekämpfungsmitteln, Änderung der Schädlingstypen, neuen Bestimmungen.
Fremdfirmenmanagement
Meist werden professionelle Schädlingsbekämpfer beauftragt. Es bedarf einer abgestimmten Gefährdungsbeurteilung: Wo dürfen Köder ausgelegt werden? Wie informieren wir Personal, wie minimieren wir Kontaktrisiken?
Alternativmethoden
Viele Betriebe setzen vermehrt auf Prävention (z. B. bauliche Abdichtung, Hygienemaßnahmen, Pheromonfallen) oder biologische Verfahren (Nützlinge) anstatt auf toxische Chemikalien.
Arbeitsschutz kann profitieren durch weniger Giftstoffe.
Notfallkonzept
Bei Verdacht auf Vergiftung (Kollegen, Haustiere, Fremde) oder Beschädigung einer Giftköderbox: Sofortmaßnahmen definieren, z. B. Kontakt zum Giftnotruf, Evakuierung bei starker Gasentwicklung (Begasung).
Entsorgung
Reste von Rodentiziden oder verschmutzte Fallen sind Sondermüll. Hygienevorschriften bei Tierkadavern (z. B. Nager).