Ausführungsplanung für Schädlingsschutzmaßnahmen
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Schädlingsbekämpfung in der Ausführungsplanung (Leistungsphase 5 HOAI)
Schädlingsbefall in Gebäuden kann zu erheblichen Schäden und Gesundheitsrisiken führen. Die Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) bietet die letzte Möglichkeit in der Planungsphase, Schädlingsbekämpfung proaktiv einzuplanen und in detaillierte Maßnahmen umzusetzen. Durch eine systematische Berücksichtigung aller relevanten Aspekte – von Holzschutz über Hygiene- und Vorratsschädlinge bis zur Taubenabwehr – kann das Risiko späterer Schädlingsprobleme erheblich reduziert werden. Darüber hinaus garantiert die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben (IfSG, GefStoffV, BioStoffV etc.) und Normen (DIN 10523, DIN EN 16636, DIN 68800 usw.), dass die geplanten Maßnahmen rechtssicher und Stand der Technik sind. Im Zusammenspiel mit ausführenden Firmen, die nach diesen Standards arbeiten, entsteht ein Gebäude, das gegen Schädlingsbefall weitgehend gewappnet ist. Natürlich kann nie eine hundertprozentige Garantie gegeben werden – doch eine gute Planung erkennt die Schwachstellen und rüstet sich dagegen, anstatt im Nachhinein teure Bekämpfungsaktionen durchführen zu müssen.
Rechtliche und normative Grundlagen
Eine erfolgreiche Schädlingsbekämpfung im Bauwesen muss die einschlägigen rechtlichen Vorgaben und Normen einhalten.
Im Folgenden werden die wichtigsten Regelwerke und Standards umrissen:
Infektionsschutzgesetz (IfSG): Das IfSG dient dem Schutz vor übertragbaren Krankheiten beim Menschen. Gemäß § 17 IfSG sind die Gesundheitsbehörden verpflichtet, bei Auftreten von Gesundheitsschädlingen (z. B. Ratten, Schaben) die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen oder anzuordnen. So kann die Behörde im Bedarfsfall eine Schädlingsbekämpfung anordnen. Für behördlich angeordnete Bekämpfungsmaßnahmen dürfen nur zugelassene Mittel und Verfahren eingesetzt werden, die in der sogenannten § 18 IfSG-Liste des Umweltbundesamts geführt sind. Diese Liste enthält anerkannte Schädlingsbekämpfungsmittel/-verfahren, deren Wirksamkeit nachgewiesen und deren Gesundheits- und Umweltauswirkungen vertretbar sind. In sensiblen Einrichtungen (etwa Krankenhäusern oder Schulen, die in § 36 IfSG genannt sind) gelten besondere Vorgaben: Wird dort Schädlingsbekämpfung durchgeführt, ist häufig eine Anzeige oder Abstimmung mit der Behörde erforderlich.
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV): Viele Schädlingsbekämpfungsmittel sind als Gefahrstoffe eingestuft. Die GefStoffV regelt den Schutz von Beschäftigten und Umwelt beim Umgang mit gefährlichen Stoffen. Pestizide und Begasungsmittel unterliegen strengen Anforderungen an Lagerung, Anwendung und Arbeitsschutz. So verlangt Anhang I Nr. 3 GefStoffV, dass gewerbliche Schädlingsbekämpfer, die hochgefährliche Stoffe verwenden oder in bestimmten Einrichtungen (z. B. Lebensmittelbetriebe, Krankenhäuser, Schulen) tätig werden, ihre Tätigkeit mindestens 6 Wochen vor Aufnahme der ersten Bekämpfung der zuständigen Behörde anzeigen. Zudem müssen für jede Anwendung Gefährdungsbeurteilungen erstellt und geeignete Schutzmaßnahmen (Schulung, Schutzausrüstung, Lüftung usw.) getroffen werden.
Biostoffverordnung (BioStoffV): Neben chemischen Stoffen sind auch biologische Arbeitsstoffe relevant. Pisten, die selbst Krankheitserreger tragen (z. B. Rattenkot mit Hantaviren, Taubenkot mit Pilzsporen, Insekten mit Bakterien), stellen ein biologisches Gefährdungspotential dar. Die BioStoffV verlangt eine Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit solchen Biostoffen und stuft sie in Risikogruppen ein. In der Schädlingsbekämpfung bedeutet dies z. B., dass beim Entfernen von Tierexkrementen oder bei Biss-/Stichverletzungen durch Schädlinge besondere Schutzmaßnahmen (Impfungen, Schutzhandschuhe, Atemschutz) zu treffen sind. BioStoffV § 14 schreibt insbesondere vor, Arbeitsverfahren so zu gestalten, dass eine Exposition minimiert wird, und im Falle von Unfällen (z. B. Verletzungen durch Tiere) geeignete Erste-Hilfe-Maßnahmen bereitstehen.
TRGS 523 (Technische Regeln für Gefahrstoffe – Schädlingsbekämpfung): Diese technische Regel konkretisiert die GefStoffV speziell für die Schädlingsbekämpfung mit sehr giftigen, giftigen und gesundheitsschädlichen Stoffen. TRGS 523 enthält besondere Schutzmaßnahmen für den Umgang mit solchen Schädlingsbekämpfungsmitteln – etwa zu Anzeigepflichten, Sachkundeanforderungen, technischen Ausrüstungen (Gaswarngeräte, Schutzausrüstung), Lüftungs- und Absperrmaßnahmen bei Begasungen, hygienischen Maßnahmen (Waschmöglichkeiten, Kontaminationsvermeidung) und arbeitsmedizinischer Vorsorge. Beispielsweise dürfen bestimmte Begasungen (z. B. mit Phosphorwasserstoff) nur von besonders geschulten Personen mit behördlichem Befähigungsschein durchgeführt werden. TRGS 523 integriert zudem die einschlägigen Vorgaben der GefStoffV (etwa Anhang V Nr. 6 GefStoffV) in ihren Text.
Tierschutzgesetz (TierSchG): Bei Maßnahmen gegen Wirbeltiere greift neben dem Infektionsschutz auch das Tierschutzrecht. Wer Wirbeltiere wie Ratten, Mäuse oder Tauben als Schädlinge bekämpfen will, benötigt gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 8e TierSchG eine staatliche Erlaubnis der zuständigen Behörde. Zudem darf das Töten von Wirbeltieren nur von Personen mit nachgewiesener Sachkunde (§ 4 Abs. 1a TierSchG) vorgenommen werden. Diese Vorgaben stellen sicher, dass Schädlingsbekämpfer tierschutzgerechte Methoden einsetzen (z. B. Vermeidung unnötiger Leiden, fachgerechtes Töten wenn erforderlich). In der Praxis bedeutet dies u. a., dass viele Schädlingsbekämpfer eine spezielle Sachkundeschulung für Wirbeltierbekämpfung absolvieren müssen und dass z. B. Methoden wie Lebendfallen dem unkontrollierten Auslegen von Giften vorzuziehen sind, soweit möglich.
DIN 10523 – Lebensmittelhygiene – Schädlingsbekämpfung im Lebensmittelbereich: Diese Norm (Ausgabe 2005, z. T. 2012 aktualisiert) gibt umfassende *Leitlinien für die Schädlingsprophylaxe und -bekämpfung in Betrieben, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten oder lagern. DIN 10523 betont vor allem präventive Maßnahmen, um einen Befall zu verhindern. Dazu gehören bauliche Vorkehrungen (z. B. dichte Bauweise, leicht reinigbare Oberflächen, Abdichtungen gegen Schädlingseintritt) ebenso wie organisatorische Schritte (Hygienepläne, regelmäßige Kontrollen). Die Norm definiert klare Anforderungen an die Befallsermittlung – etwa den Einsatz von Monitoring-Systemen (Köderstationen, Pheromonfallen) und Inspektionsintervallen – damit ein Schädlingsbefall frühzeitig erkannt wird. Sie beschreibt weiter verschiedene Bekämpfungsmethoden (chemisch, physikalisch, biologisch) und deren sachgerechte Anwendung, einschließlich baulicher Maßnahmen wie Abdichtungen und Aufstellung von Köderstationen. Ein zentrales Element der DIN 10523 ist die Dokumentation: Schädlingsbekämpfungspläne, Lagepläne mit Monitoren/Ködern, Protokolle über Kontrollen und Maßnahmen müssen geführt werden, um die Nachvollziehbarkeit und Wirksamkeit sicherzustellen. Die Norm stellt außerdem den sicheren Umgang mit Bekämpfungsmitteln heraus – Auswahl, Lagerung und Anwendung chemischer Mittel müssen den Sicherheitsstandards und gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Insgesamt unterstützt DIN 10523 Betriebe dabei, die Anforderungen der EU-Lebensmittelhygiene-Verordnung (EG Nr. 852/2004) hinsichtlich Schädlingsfreiheit zu erfüllen.
DIN EN 16636 – Schädlingsbekämpfungs-Dienstleistungen – Anforderungen und Kompetenzen: Diese europäische Norm (Ausgabe 2015, als DIN übernommen) legt Qualitätsstandards für professionelle Schädlingsbekämpfungsunternehmen fest. Sie definiert Anforderungen, die Dienstleister erfüllen müssen, um Gesundheit, Sachwerte und Umwelt zu schützen. Unter anderem werden Kompetenzen der Mitarbeiter, Vorgehensweisen bei Befallsbeurteilung, Empfehlungen an den Kunden und die Durchführung von Bekämpfungs- und Präventionsmaßnahmen geregelt. Die Norm fordert, dass Schädlingsbekämpfer nach dem Prinzip der integrierten Schädlingsbekämpfung (Integrated Pest Management, IPM) arbeiten – also Ursachenanalyse, Prävention und Kontrolle kombinieren. Zwar richtet sich DIN EN 16636 primär an die Dienstleister selbst, doch für die Planung bedeutet dies: Bei Ausschreibungen oder Beauftragungen sollten nur Unternehmen berücksichtigt werden, die diese Standards erfüllen (z. B. CEPA-zertifizierte Betriebe nach EN 16636). Dadurch wird gewährleistet, dass die in der Planung vorgesehenen Maßnahmen fachgerecht umgesetzt werden.
Länderspezifische Vorgaben: Zusätzlich zu Bundesgesetzen können in einzelnen Bundesländern Verordnungen oder Erlasse gelten, die Schädlingsbekämpfung betreffen. Beispielsweise existieren in vielen Kommunen Meldepflichten für Rattenbefall (oft basierend auf § 17 IfSG i.V.m. kommunalen Satzungen), die Eigentümer verpflichten, einen Befall unverzüglich dem Gesundheitsamt anzuzeigen. Einige Länder fordern, dass der Einsatz bestimmter Biozide (z. B. Rodentizide) vorab angezeigt wird. In sensiblen Bereichen wie Trinkwasserschutz oder Denkmalschutz können zusätzliche Auflagen bestehen (z. B. Beschränkung bestimmter Holzschutzmittel). Planer sollten daher die Landesbauordnung und ggf. kommunale Vorschriften konsultieren. Außerdem können Vorgaben der Landesgesundheitsämter oder Unfallversicherungsträger (BG-Regeln) relevant sein, etwa Leitfäden zur Rattenbekämpfung in der Kanalisation oder Empfehlungen zur Taubenpopulation in Städten.
Baulicher Holzschutz im Bauwesen
Baulicher Holzschutz zielt darauf ab, Holzbauteile vor zerstörerischen Schädlingen wie Holzpilzen und Holzinsekten (z. B. Hausbockkäfer, Splintholzkäfer, Holzwürmer) zu bewahren. Gerade tragende Holzkonstruktionen in Gebäuden müssen dauerhaft und sicher sein, weshalb bereits in der Planung Vorsorge zu treffen ist. In Leistungsphase 5 werden die Details festgelegt, um einen Befall zu verhindern bzw. vorhandenen Befall zu bekämpfen.
Ein zentrales Prinzip des Holzschutzes in Deutschland lautet: Konstruktiver (baulicher) Holzschutz vor chemischem Holzschutz. Die Norm DIN 68800 definiert hierzu den Stand der Technik. DIN 68800-2 (Vorbeugende bauliche Maßnahmen im Hochbau) ist für Planer besonders relevant, da sie bereits in der Planungsphase umzusetzen ist. Diese Norm ist für tragende Bauteile bauaufsichtlich eingeführt und somit verbindlich. Konkret fordert DIN 68800-2, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, durch bauphysikalische, konstruktive und organisatorische Maßnahmen das Holz trocken und schädlingsfrei zu halten.
Praktisch bedeutet das z. B.:
Holzauswahl und Verwendung: Wahl geeigneter Holzarten oder Holzwerkstoffe entsprechend der Gebrauchsklasse (GK) nach DIN EN 335. Für Bauteile mit Feuchtebelastung sind resistentere Hölzer oder Holzschutzmaßnahmen vorzusehen. Durch kluge Materialwahl kann oft eine niedrigere Gefährdungsklasse erreicht werden, sodass weitere Schutzmaßnahmen entfallen können.
Konstruktive Details: Planung von Dachüberständen, Abdichtungen und Lüftungen, um Holz vor Witterung zu schützen. Beispielsweise müssen Holzbalken, die in Außenwänden liegen, gegen Feuchteeintrag geschützt werden (Abdichtungsschichten, Tropfkanten). Aufsteigende Feuchte aus dem Erdreich ist durch geeignete Sperrschichten an Auflagerpunkten zu verhindern. Auch Innendetails wie Dampfsperren verhindern Kondensfeuchte in Holzdecken.
Konstruktion und Fügung: Vermeidung von Feuchtefallen. Fugen und Anschlüsse sind so zu gestalten, dass kein Wasser im Holzquerschnitt stehen bleibt. Etwa sind Hirnholzflächen abzudecken oder vom Boden abzusetzen. Gute Zugänglichkeit für Inspektionen (um Schädlingsbefall früh zu erkennen) sollte gegeben sein.
Organisatorische Maßnahmen: Sicherstellen, dass während der Bauausführung das Holz nicht ungeschützt Witterung ausgesetzt wird (Zwischenlagerung trocken, Abdeckung bei Regen). Zudem sollten nur zugelassene und dokumentierte Holzwerkstoffe verwendet werden – etwa Hölzer mit definiertem Feuchtegehalt, um Schimmel vorzubeugen.
Chemischer Holzschutz (DIN 68800-3) kommt laut Norm erst nachrangig zum Einsatz: Nur wenn konstruktive Maßnahmen allein nicht ausreichen, dürfen Holzschutzmittel eingesetzt werden. In Aufenthaltsräumen sollen chemische Mittel möglichst gar nicht verwendet werden, um die Innenraumluft nicht zu belasten. Dennoch kann es in bestimmten Fällen notwendig sein, chemische Holzschutzmittel einzusetzen – zum Beispiel in Hausbock-Gebieten, wo Behörden einen vorbeugenden Schutz der Dachstühle verlangen, oder beim Schutz von Fachwerk vor Pilzbefall. In solchen Fällen müssen die zugelassenen Mittel (gemäß Biozid-Verordnung und IfSG § 18-Liste) eingesetzt und korrekt ausgeschrieben werden. Die GefStoffV und TRGS 523 fordern hier Sachkunde: Das Unternehmen, das Holzschutzmittel appliziert (etwa im Druckimprägnierungsverfahren oder per Oberflächenbehandlung), muss eine geschulte Fachkraft sein, da Holzschutzmittel oft als gesundheitsschädlich eingestuft sind.
Bei bereits befallenem Holz (Sanierungsfall) greift DIN 68800-4, die Maßnahmen zur Bekämpfung von Holz zerstörenden Pilzen und Insekten enthält. In der Ausführungsplanung muss festgelegt werden, ob befallene Bauteile ausgetauscht oder behandelt werden. Statisch relevante, stark geschädigte Hölzer sind in der Regel zu ersetzen. Schwächer befallene können mit bekämpfenden Holzschutzmitteln (Injektionen, Oberflächenapplikation von Insektiziden/Fungiziden) behandelt werden, oder durch Wärmeverfahren (Heißluft) von Insekten befreit werden. Diese Arbeiten sind oftmals vom Planer zu koordinieren, indem z. B. spezielle Leistungspositionen für Holzschutz-Spezialfirmen in die Ausschreibung aufgenommen werden.
Kontrollpunkte in Lph 5 für den Holzschutz umfassen die Prüfung, ob alle relevanten baulichen Maßnahmen eingeplant sind und in den Ausführungsplänen detailgetreu dargestellt werden. Ebenso ist zu kontrollieren, ob in den Technischen Baubeschreibungen die Holzschutzanforderungen klar angegeben sind (z. B. „Alle tragenden Holzbauteile gemäß DIN 68800-2 auszuführen; chemischer Holzschutz nur falls nachweislich erforderlich, mit Mittel XY gemäß Zulassung.“). Weiterhin sollten Verantwortung und Intervalle für Holzschutzkontrollen (Inspektionen) festgelegt sein, soweit das in der Planung möglich ist – etwa, dass Bauherren informiert werden, in welchen Abständen der Dachstuhl auf Schädlingsbefall geprüft werden sollte.
Nachfolgend die Checkliste für den baulichen Holzschutz, die Planer während der Ausführungsplanung durchgehen können:
Leistungspunkt | Prüfkriterium | Ja/Nein |
---|---|---|
Konstruktiver Holzschutz geplant | Sind vorbeugende bauliche Holzschutzmaßnahmen nach DIN 68800-2 in den Plänen umgesetzt (Wetterschutz, Abdichtung, Trocknung)? | |
Holzart und Materialwahl | Ist die Holzart/der Holzwerkstoff passend zur Gebrauchsklasse (DIN EN 335) gewählt, um Resistenz gegen Schädlinge zu gewährleisten? | |
Feuchteschutz der Holzteile | Sind Holzbauteile ausreichend gegen Feuchtigkeit geschützt (z. B. konstruktive Überdachungen, Feuchtigkeitssperren an Auflagern, Drainage)? | |
Chemischer Holzschutz nötig? | Wurde geprüft, ob ein chemischer Holzschutz vermieden werden kann (Vorrang für konstruktive Maßnahmen); falls erforderlich, sind zugelassene Mittel und minimale Einsatzmengen vorgesehen? | |
Dokumentation in Planung | Sind alle Holzschutzmaßnahmen (baulich/chemisch) in Zeichnungen und Baubeschreibung eindeutig dargestellt und beschrieben? |
Hygieneschädlinge im Gebäude
Unter Hygieneschädlingen versteht man Schädlinge, die in Gebäuden die Hygiene und Gesundheit der Nutzer beeinträchtigen können. Dazu zählen vor allem Schadinsekten (wie Küchenschaben, Ameisen, Fliegen, Mücken, Bettwanzen), aber auch Nager (Ratten, Mäuse) sowie andere unerwünschte Tiere, die Krankheitskeime übertragen oder Lebensmittel verunreinigen können. Gemäß IfSG zählen z. B. Ratten ausdrücklich zu den Gesundheitsschädlingen, da sie gefährliche Krankheiten verbreiten können. Ein Befall solcher Schädlinge erfordert schnelles Handeln – im besten Fall wird er jedoch durch kluge Planung überhaupt verhindert.
In der Ausführungsplanung sollen daher alle baulichen Vorkehrungen getroffen werden, um Hygieneschädlingen das Eindringen und Überleben im Gebäude zu erschweren:
Gebäudedichtheit und Zugangsbarrieren: Ein Schwerpunkt ist die Vermeidung von Einstiegsöffnungen für Schädlinge. In Lph 5 sind Details zu planen wie z. B. Lüftungsöffnungen mit Insektengittern, Türschwellen und Dichtungen an Außentüren (Spalt maximal wenige Millimeter, ggf. automatisch schließende Bodendichtungen), und Kabel- oder Rohrdurchführungen durch Wände/Decken, die sauber abgedichtet werden. Auch Fenster in sensiblen Bereichen (Küchen, Kantinen) sollten mit Fliegengaze oder anderen Insektenschutzgittern ausgerüstet sein. Dachöffnungen, Schächte und Kamine brauchen Gitter, um Vögel und Nager fernzuhalten.
Konstruktion im Innenraum: Innenräume, insbesondere Küchen, Vorratsräume und Sanitärbereiche, sind so zu planen, dass sie leicht zu reinigen und schädlingsunanfällig sind. Das bedeutet: glatte Wand- und Bodenoberflächen ohne Ritzen, abgerundete Ecken, verflieste Wände in Küchen, fugenarme Anschlussdetails. Hohlräume (z. B. abgehängte Decken, Doppelböden) sollten nur dort vorgesehen werden, wo nötig, und zugänglich für Inspektionen sein – andernfalls bieten sie Verstecke für Schädlinge. Rohrleitungen und Kabeltrassen sind möglichst geschlossen zu verkleiden oder abzudichten, damit Schaben & Co. sich nicht ungestört darin ausbreiten können.
Sanitär- und Entsorgungsbereiche: Im Kanalsystem können Ratten aus der Kanalisation ins Gebäude eindringen. Daher sind Toiletten- und Bodenabläufe mit funktionierenden Geruchsverschlüssen (Siphons) auszustatten. Es gibt auch Rückstauklappen mit Rattenschutz, die das Aufsteigen von Ratten aus der Kanalisation verhindern. Müllräume und -behälter sind in der Planung fest einzuplanen: Ein Müllraum sollte kühl, gut belüftet, leicht waschbar und abschließbar sein, damit Gerüche reduziert und Schädlinge nicht angelockt werden. Die Tür zum Müllraum braucht eine Dichtung, um keine Schaben durchkriechen zu lassen. Auch Außencontainer sollten auf befestigten, leicht zu reinigenden Flächen mit ausreichendem Abstand zum Gebäude stehen.
Hygienestandard und Ausstattung: Für Betriebe mit Lebensmittelverarbeitung (Kantinen, Restaurants, Lebensmittelbetriebe) gelten strenge Hygienevorschriften, die in bauliche Anforderungen münden. Z. B. fordert die Lebensmittelhygiene, dass ausreichende Waschmöglichkeiten für Personal vorhanden sind, um Kreuzkontamination zu vermeiden – dies indirekt auch wichtig, um keine Schädlinge (durch verschleppte Keime oder Essensreste) anzulocken. Im Rahmen der DIN 10523 sind Betriebe angehalten, einen Hygieneplan inklusive Schädlingskontrolle zu haben; baulich muss dazu ein Raum für Reinigungsgeräte und ggf. Lager für Pestizide vorhanden sein, getrennt von Lebensmitteln.
Neben baulichen Maßnahmen spielt auch die organisatorische Schädlingsprävention hinein, die in der Ausführungsplanung zumindest vorgedacht werden sollte. So empfiehlt DIN 10523 regelmäßige Kontrollen und Monitoring auf Schädlinge. Der Planer kann dafür sorgen, dass z. B. in Küchen oder Lagern Plätze für Köderstationen vorgesehen sind (etwa unter Regalen oder hinter Geräten). Ein Monitoringsystem mit Pheromonfallen für Insekten und Köderboxen für Nager an den relevanten Stellen sollte bereits im Konzept berücksichtigt werden, damit im fertigen Gebäude genügend Freiräume dafür vorhanden sind (z. B. Abstand zwischen Wand und Küchenmöbeln). Außerdem ist darauf zu achten, dass keine toten Ecken entstehen, die im Betrieb übersehen würden (etwa unnötige Wandnischen).
Leistungspunkt | Prüfkriterium | Ja/Nein |
---|---|---|
Gebäudedichtheit gegen Schädlinge | Wurden alle Öffnungen nach außen (Fenster, Türen, Lüftungen, Durchdringungen) so geplant, dass ein Eindringen von Nagern und Insekten verhindert wird (z. B. Gitter, Dichtungen, Klappen)? | |
Abfallentsorgung und Hygiene | Ist ein geeigneter Müllraum oder -platz vorgesehen, der abschließbar, belüftet und leicht zu reinigen ist, um Schädlinge nicht anzulocken? | |
Lebensmittelbereiche | Entsprechen Küche und Vorratsräume den Hygienevorgaben (glatte, leicht zu reinigende Oberflächen; Bodenabläufe mit Rückstausicherung; Insektenschutz an Fenstern)? | |
Schädlingsmonitoring | Sind Vorkehrungen für ein Monitoring-System getroffen (z. B. Platzierung von Köderstationen und Fallen gemäß DIN 10523, mit Eintragung in Pläne)? | |
Notfall-/Bekämpfungsplan | Wurde mit dem Betreiber ein Konzept für den Befallsfall abgestimmt (z. B. Zuständigkeit eines Schädlingsbekämpfers, Meldung an Behörden gem. IfSG)? |
Vorratsschutz und Vorratsschädlinge
Vorratsschädlinge sind Schädlinge, die gelagerte Produkte (vor allem Lebensmittel und organische Vorräte) befallen. Beispiele sind Vorratsmotten (Dörrobstmotte, Mehlmotte), Käfer (Brotkäfer, Reismehlkäfer, Kornkäfer), Milben sowie wiederum Nager, die sich an Vorräten zu schaffen machen. In Lagerhallen, Vorratskammern oder Silos können solche Schädlinge erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen und die Lebensmittelhygiene gefährden. Für Bauten mit Lagerfunktionen ist daher Vorratsschutz ein wichtiges Thema in der Planung.
Die baulichen Anforderungen überschneiden sich teilweise mit denen für Hygieneschädlinge, legen aber besonderes Augenmerk auf Lagerbedingungen:
Bauweise von Lagerräumen: Lager sollten trocken, kühl und gut belüftet sein, da viele Vorratsschädlinge sich bei Wärme und Feuchtigkeit rapide vermehren. In der Ausführungsplanung sind daher ggf. Kühl- oder Klimatisierungssysteme vorzusehen, insbesondere für Vorratslager von Lebensmitteln (Klimaklassen definieren Temperatur/Feuchte). Eine ausreichende Luftzirkulation verhindert tote Luftzonen, in denen sich Feuchte stauen könnte oder Schädlinge unbeobachtet bleiben.
Bauliche Ausführung innen: Wände und Böden im Lagerbereich sollen robust und schädlingsresistent sein. Risse und Spalten in Böden oder an Wandanschlüssen sind potentielle Verstecke für Käferlarven oder Motteneier. Daher sollten Bodenecken mit Hohlkehlen ausgebildet, Wand-Boden-Fugen versiegelt und der Bodenbelag strapazierfähig und fugenarm (z. B. Kunstharzbeschichtung oder dicht verfliester Boden) ausgeführt werden. Regale und Einbauten sollten möglichst aus Metall oder behandeltem Holz sein, um keinen Nährboden zu bieten, und mit etwas Abstand zur Wand aufgestellt werden (erleichtert Inspektionen hinter den Regalen).
Zugänge und Transporte: Lagerräume haben meist Anlieferzonen mit Toren. Hier ist zu planen, wie während der Warenanlieferung Schädlinge abgehalten werden können. Mögliche Maßnahmen: Schnelllauftore oder Luftschleieranlagen, die verhindern, dass bei offener Tür Insekten zufliegen. Türen sollten selbstschließend sein. Falls große Hallentore häufig offen stehen, können im Innenbereich UV-Insektenlichtfallen installiert werden, um einfliegende Motten/Fliegen abzufangen. Außerdem sollten Wareneingangsbereiche so gestaltet sein, dass eingehende Ware inspiziert werden kann (z. B. genug Platz für eine Kontrolle auf Schädlingsspuren, bevor sie ins Hauptlager gelangt).
Silos und Großlager: Bei Silobauten für Getreide oder ähnliches ist integraler Bestandteil des Designs, dass eine Begasung oder Thermobehandlung im Bedarfsfall möglich ist. In Lph 5 muss bedacht werden, ob z. B. Begasungsanschlüsse am Silo vorgesehen werden (Einleitvorrichtungen für Phosphorwasserstoff u. ä.) und ob das Silo hinreichend gasdicht ausgeführt werden kann (Abdichtung von Fugen, bestimmter Betongüte etc.). Alternative Verfahren wie Inertgas-Atmosphären (CO₂-Begasung) oder erhöhte Temperatur (Wärmebehandlung) erfordern ebenfalls bauliche Vorbereitung: Etwa Isolierung, um Temperaturverlust zu vermeiden, oder Anschlüsse für eine Heißluftzufuhr.
Lagerlayout und FIFO: Zwar mehr organisatorisch, aber relevant für die Planung ist das First-in-First-out-Prinzip (FIFO) – ältere Ware sollte zuerst entnommen werden. Architektonisch kann man dies unterstützen, indem Lagerbereiche gut zugänglich und überschneidungsfrei angeordnet werden. Dadurch bleiben keine vergessenen Alt-Chargen lange liegen, die Schädlinge anziehen könnten. Die Planung sollte außerdem ausreichend Lagerfläche vorsehen, damit keine Überbelegung stattfindet (übervolle Lager fördern Befall, da Kontrolle erschwert wird).
Wie bei Hygieneschädlingen empfiehlt DIN 10523 auch im Vorratsbereich ein Monitoring. Pheromonfallen für Motten und Käfer sollten in der Lagerplanung mitbedacht sein – etwa können an Deckentraversen Aufhängpunkte eingeplant werden. In großen Lagern oder Produktionsstätten (z. B. Mühlen, Bäckereien) werden oft stationäre Monitoring-Systeme installiert, die kontinuierlich Befallsdaten liefern; hier könnte der Planer z. B. Leerrohre für Datenkabel oder Plätze für Sensoren vorsehen.
Wenn trotz aller Prävention ein Befall auftritt, müssen Bekämpfungsmaßnahmen rasch und sicher durchgeführt werden können. In der Planung sollte daher Platz für Schädlingsbekämpfer mitgedacht sein: z. B. ein abgetrennter Bereich zum Aufstellen von Begasungsgeräten oder ein Lagerraum für Begasungsmittel (verschließbar, belüftet, nur für Befugte zugänglich). TRGS 523 und GefStoffV verlangen, dass Begasungsmittel sicher verwahrt werden – falls das im Betrieb vorgesehen ist, muss ein entsprechender Gefahrstoffschrank oder -raum vorhanden sein.
Gesetzlich fällt Vorratsschutz im Lebensmittelbereich ebenfalls unter die Lebensmittelhygiene-Vorschriften (EG 852/2004 und LMHV). Ein Schädlingsbefall in einem Vorratslager kann zur behördlichen Betriebsschließung oder Produktsperrung führen. Deshalb sind regelmäßige Kontrollen vorgeschrieben, die wiederum bauliche Voraussetzungen haben (z. B. ausreichende Beleuchtung in allen Ecken, Zugang zu Inspektionsöffnungen). Der Planer sollte diese Anforderungen kennen und umsetzen.
Leistungspunkt | Prüfkriterium | Ja/Nein |
---|---|---|
Lagerraumausführung | Sind Lagerbereiche so geplant, dass sie gut zu reinigen sind und keine Schlupfwinkel für Schädlinge bieten (glatte, dichte Böden/Wände, versiegelte Fugen)? | |
Klima im Lager | Ist eine angemessene Klimatisierung oder Belüftung vorgesehen, um schädlingsfördernde Bedingungen (hohe Temperatur, Feuchtigkeit) zu vermeiden? | |
Schutz an Anlieferöffnungen | Wurden für Ladezonen und Lagertore Maßnahmen gegen Schädlings-Einflug eingeplant (z. B. Schnelllauftore, Luftschleier, Fliegengitter, UV-Fallen im Eingangsbereich)? | |
Begasungs-/Behandlungsoption | Ist baulich berücksichtigt, dass im Befallsfall Maßnahmen wie Begasung oder Wärmebehandlung durchgeführt werden können (z. B. Gasdichtheit, Anschlüsse für Begasungstechnik)? | |
Monitoring und Inspektion | Sind für Vorratsbereiche Monitoring-Möglichkeiten (Pheromonfallen, Kontrollpunkte) eingeplant und ist die Zugänglichkeit für Inspektionen (Beleuchtung, Stege, Leitern) gewährleistet? |
Taubenabwehr an Gebäuden
Tauben in städtischen Gebieten sind ein verbreitetes Problem an Gebäuden. Sie verschmutzen durch Kot Fassaden und Dachflächen, was nicht nur unschön ist, sondern auch die Bausubstanz angreift (Taubenkot ist stark ätzend). Zudem können Tauben Krankheiten übertragen (z. B. Salmonellen, Ornithose) und Parasiten (Zecken, Milben) einschleppen. In der Ausführungsplanung sollen daher Taubenabwehr-Maßnahmen für gefährdete Gebäudebereiche vorgesehen werden.
Typische Orte, die Tauben gerne als Lande- und Nistplätze nutzen, sind Fensterbänke, Gesimse, Dachkanten, Attiken, Balken im Dachbereich, Nischen etc. Planerisch gibt es zwei Ansätze: bauliche Gestaltung, die Tauben das Landen verleidet, und nachträglich installierte Abwehrsysteme. Am effektivsten ist oft eine Kombination.
Bauliche Gestaltungen, die Tauben vorbeugen, sind z. B.:
Geneigte Flächen anstelle von waagerechten Simsen: Fensterbänke oder Gesimse kann man in leicht schräger Ausführung planen, sodass Tauben keinen bequemen Landeplatz finden.
Schmale Kanten: Wenn Dachüberstände oder Gesimse sehr schmal sind (< 5 cm), können Tauben dort kaum sitzen. Wo ästhetisch vertretbar, sollte auf breite Simsplatten verzichtet werden.
Geschlossene Nischen: Belüftungsöffnungen, Hohlräume unter Solarpaneelen oder andere Nischen sollten entweder vermieden oder mit Gitter verschlossen werden, damit Tauben dort nicht nisten können.
Installierte Abwehrsysteme umfassen:
Taubenspikes: Reihen von Metall- oder Kunststoffspitzen, die auf Landeplätzen montiert werden. Sie verhindern, dass Tauben sich dort niederlassen können. In Lph 5 sollten hierfür Montageflächen und Befestigungspunkte vorgesehen werden. Insbesondere auf Fensterbänken, Dachrinnenrändern und Mauervorsprüngen können Spikes effektiv sein. Wichtig ist rostfreies Material (Edelstahl) und UV-beständiger Kunststoff bei Halterungen.
Spanndrähte: Über breiteren Flächen können gespannte dünne Drähte in ein paar Zentimeter Höhe angebracht werden, die Tauben stören. Planungstechnisch muss berücksichtigt werden, wo diese Drähte befestigt werden (z. B. Ösen in der Fassade oder Spezialhalter an Balustraden).
Netze: Um Innenhöfe, Lichtschächte oder Dachstühle gegen Taubenzuflug zu sichern, kommen Netze zum Einsatz. Diese müssen gut verankert sein (Planung der Befestigungspunkte an Fassaden oder Stahlrahmen). Bereits in den Ausführungsplänen kann eingezeichnet werden, wo ggf. Ösen oder Haken für Netze angebracht werden sollen. Wichtig: Netze dürfen Öffnungen (wie Abluftkamine) nicht blockieren – hier bedarf es Detailplanung.
Elektrosysteme: Es gibt Leitersysteme mit ungefährlichen elektrischen Impulsen, die entlang von Kanten geführt werden und Tauben vertreiben. Deren Integration erfordert Elektroanschluss und Isolatoren – in der Planung eher selten vorab berücksichtigt, aber bei repräsentativen Bauten mit empfindlicher Optik eventuell eine Option (die Drähte sind dünn und kaum sichtbar).
Die Wahl der Methode hängt von der Gebäudeart und dem Umfeld ab. In historischen Altstädten können sichtbare Spikes unerwünscht sein (Denkmalschutz); hier greift man oft zu dezenteren Drahtsystemen. In Lph 5 muss ggf. eine Abstimmung mit Denkmalbehörden stattfinden, welche Taubenabwehr zulässig ist.
Bei der Planung der Taubenabwehr sind auch Wartung und Arbeitssicherheit zu bedenken. Taubenabwehrsysteme müssen kontrolliert und gelegentlich gereinigt (oder defekte Netze ersetzt) werden. Daher sollte z. B. das Dach begehbar sein oder entsprechende Anschlagpunkte für Personen mit Absturzsicherung vorhanden sein, damit Fachkräfte die Systeme warten können. Dies fließt in die Planung durch Sekuranten auf dem Dach oder Laufstege ein.
Eine weitere Maßnahme ist die Planung von Taubenkot-Beseitigung. Starke Verschmutzungen etwa auf Gehwegen unter Simsen können durch kleine Vordächer oder Abweisbleche gemindert werden, die den Kot auffangen oder wegleiten. In sensiblen Bereichen könnten regelmäßige Reinigungsintervalle im Facility Management Plan festgelegt werden – der Planer kann hier Hinweise geben. Rechtlich sei erwähnt, dass Tauben als Wirbeltiere ebenfalls unter TierSchG fallen. Das heißt, aktive Tötungsaktionen (wie Vergiften oder Abschießen) sind nur mit behördlicher Genehmigung zulässig. Daher setzen Gebäudeeigentümer überwiegend auf die genannten Vergrämungsmaßnahmen. In manchen Städten gibt es Programme zur Bestandskontrolle (z. B. Taubenschläge mit kontrollierter Fütterung, Ei-Austausch). Solche städtischen Vorgaben (Fütterungsverbote, Anbringung von Brutverhütungsanlagen) sollte der Planer kennen, auch wenn sie das eigene Gebäude nicht direkt betreffen. Abschließend gilt: Eine gut geplante Taubenabwehr schützt nicht nur die Bausubstanz, sondern reduziert auch Reinigungskosten erheblich. Die Investition in Spikes & Co. amortisiert sich oft schnell, wenn man die Schäden durch Korrosion und Verschmutzung betrachtet.
Leistungspunkt | Prüfkriterium | Ja/Nein |
---|---|---|
Bauliche Taubenbarrieren | Wurden architektonische Maßnahmen berücksichtigt, um Tauben das Landen/Nisten zu erschweren (z. B. schräge Simse, minimale Vorsprünge, verschlossene Nischen)? | |
Vorgesehene Abwehrsysteme | Sind an bekannten Anflugstellen Taubenabwehrsysteme (Spikes, Drähte, Netze) eingeplant und deren Befestigung im Detail berücksichtigt? | |
Öffnungen gesichert | Sind alle relevanten Öffnungen (Dachböden, Lüftungsschächte) gegen das Eindringen von Tauben geschützt (z. B. Gitter, Netze)? | |
Wartungszugang | Ist die Zugänglichkeit für Wartung/Reinigung der Taubenabwehreinrichtungen geplant (Sicherheitseinrichtungen für Dachzugang, Reinigungskonzepte)? | |
Tierschutz & Vorgaben | Werden die Maßnahmen unter Beachtung des Tierschutzes durchgeführt (keine verbotenen Tötungsmethoden) und sind städtische Vorgaben (z. B. Fütterungsverbotsschilder) berücksichtigt? |
Neben den genannten Hauptkategorien gibt es weitere Schutzmaßnahmen, die je nach Projekt relevant werden können. Unter "sonstige Schädlinge" fallen z. B. Materialschädlinge (die keine direkten Hygiene- oder Vorratsschäden verursachen, aber Materialien angreifen) oder Schädlinge im Umfeld des Gebäudes.
Ein Beispiel sind Holz- und Bautenschutz gegen Insekten im Außenbereich: Etwa können Termiten in manchen Regionen zum Problem werden. In Deutschland sind Termitenbefälle selten und lokal begrenzt, aber in Risikogebieten (z. B. entlang des Oberrheins) könnten planerisch Termitensperren in die Gründung eingebaut werden (spezielle Folien oder Gitter im Erdreich) und Holzbauteile keinen Erdkontakt haben. Solche Maßnahmen gehen über DIN 68800 hinaus und orientieren sich an internationalen Standards, sollten aber in Ausführungsplänen vermerkt sein, wenn relevant.
Schutz vor Kleinsäugern: Neben Ratten gibt es z. B. Marder (Steinmarder), die gerne in Dachböden oder Kabelschächten hausen. Sie können Isolierungen zerbeißen und Lärm verursachen. Baulich kann man Marder abhalten, indem Dachöffnungen sehr kleinmaschig vergittert sind (Marder sind gewandt, quetschen sich aber nicht durch <5 cm Öffnungen mit Gitter) und ggf. sogenannte Mardersperren an Fallrohren anbringt (Kragen, die das Hinaufklettern verhindern). In Lph 5 kann vorgesehen sein, entsprechende Marderschutz-Bleche an Regenrohren zu montieren. Kabel und Leitungen, die nach außen führen (z. B. PV-Anlagen-Kabel zum Wechselrichter außen), sollten in Stahlrohren oder mit hartem Kunststoffschutz verlegt werden, damit Marder sie nicht zerbeißen.
Insekten im Außenbereich: Mücken, Wespen, Bienen stellen eher Nutzern ein Problem dar als dem Gebäude selbst. Dennoch kann man planerisch Einfluss nehmen. Stehende Wasserflächen auf dem Grundstück (Zierbrunnen, Teiche) ziehen Mücken zur Eiablage an – hier sollte eine Wasserpflege konzipiert sein (z. B. Springbrunnen, der das Wasser in Bewegung hält, oder Fischbesatz, der Larven frisst). Wespennester entstehen gern in Dachvorsprüngen; ein dichter Dachkasten mit Insektengitter an Lüftungsöffnungen beugt dem vor. Für bestimmte Gebäude, z. B. Freibäder oder Kindergärten, kann man an strategischen Stellen insektenschonende Beleuchtung vorsehen (Gelblichtlampen, die abends weniger Insekten anlocken). Zwar sind dies kleinere Aspekte, doch in Summe tragen sie zur schädlingsfreien Nutzung bei.
Materialschutz: Ein Bereich, der oft unbeachtet bleibt, ist der Schutz von technischen Anlagen vor Tieren. Zum Beispiel verursachen Nagetiere gerne Schäden an Elektroinstallationen, indem sie Kabel isolierungen annagen. In der technischen Ausführungsplanung kann man daher Schaltkästen abdichten und Kabelkanäle schließen. Auch Serverräume oder Klimaanlagen müssen gegen Schädlinge geschützt sein (Filter gegen Insekten in Zuluftanlagen, keine offenen Kabelschächte in Doppelböden etc.). Dämmmaterialien sollten so gewählt oder geschützt sein, dass sie nicht als Nistmaterial dienen – z. B. mineralische Dämmung ist weniger attraktiv für Nager als manche weiche Zellulose- oder Schaumstoffdämmungen. In gefährdeten Bereichen kann eine zusätzliche Drahtgitterlage vor der Dämmung eingesetzt werden.
Außenanlagen: Die Gestaltung des Umfelds beeinflusst die Schädlingsanfälligkeit des Gebäudes. Bepflanzungen direkt an der Fassade können Ameisen und andere Insekten begünstigen und bilden Brücken ins Gebäude. Deshalb sollte ein Bauwich (Abstandstreifen) mit Kies oder Platten ums Gebäude vorgesehen sein. Müllplätze im Freien sind idealerweise weit genug vom Gebäude entfernt. Beleuchtung (z. B. Straßenlampen) dicht am Gebäude kann nachts Insekten anlocken, die dann ins Innere gelangen – hier kann Abstand oder Insektenschutzglas Abhilfe schaffen. Diese Aspekte können in Lph 5 in der Freiflächengestaltungsplanung berücksichtigt werden.
Zusammengefasst deckt dieser Abschnitt alle zusätzlichen prophylaktischen Maßnahmen ab. Der integrale Ansatz der integrierten Schädlingsbekämpfung (IPM) sollte immer präsent sein: Kombination aus baulicher Prävention, Überwachung und – falls nötig – schonender Bekämpfung. Die Ausführungsplanung sollte idealerweise in Abstimmung mit einem Schädlingsbekämpfungs-Fachmann erfolgen, um projektspezifische Risiken zu erkennen (z. B. in einem Tabklager andere Schädlinge wie Tabakkäfer) und passende bauliche Lösungen zu finden.
Leistungspunkt | Prüfkriterium | Ja/Nein |
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Außenanlagen & Vegetation | Sind Außenanlagen so gestaltet, dass Schädlinge ferngehalten werden (z. B. kein direkter Pflanzenkontakt zur Fassade, kein stehendes Gewässer ohne Pflege)? | |
Kleintierschutz (Marder etc.) | Wurden Maßnahmen gegen das Eindringen von Kleintieren wie Mardern vorgesehen (z. B. vergitterte Öffnungen, Mardersperren an Rohrleitungen)? | |
Technikanlagen geschützt | Sind technische Anlagen und Materialien vor Schädlingen geschützt (Insektengitter an Lüftungsanlagen, nagesichere Kabelverlegung, geeignete Dämmstoffe)? | |
Insektenschutz allgemein | Wurde für relevante Bereiche ein allgemeiner Insektenschutz bedacht (Fliegengitter an Fenstern/Türen, gelbe Lampen im Außenbereich, ggf. Moskitonetze bei Bedarf)? | |
IPM-Konzept integriert | Ist ein ganzheitliches Schädlingsbekämpfungskonzept (IPM) vorgesehen, das bauliche, organisatorische und ggf. biologische Maßnahmen kombiniert und dokumentiert wird? |