Schädlingsbekämpfung: Abgrenzung von Generalunternehmer- und Nutzerausbauten
Schädlingsmonitoring, bauliche Prävention und dokumentierte Bekämpfungsmaßnahmen sind integraler Bestandteil eines funktionierenden Hygienemanagements – besonders in Gebäuden mit hohen Anforderungen an Gesundheit, Lebensmittelsicherheit, IT-Schutz oder öffentliche Nutzung. Bei Neubauten und Sanierungen ist es daher essenziell, die Verantwortlichkeiten und technischen Grundlagen zwischen Generalunternehmer (GU) und Nutzerausbau im Bereich der Schädlingsprävention und -bekämpfung klar zu trennen. Fehlende oder unklare Abgrenzungen zwischen GU und Nutzern führen zu Lücken in der Schädlingsprävention, erhöhter Befallsgefahr, Störungen im Betrieb und Haftungsrisiken. Nur eine klare Aufgabenteilung mit geregelten Zuständigkeiten, baulichen Vorkehrungen und dokumentierten Übergabepunkten kann einen wirksamen, kontrollierten und nachhaltigen Schutz sicherstellen. Frühzeitig – spätestens zur Ausführungsplanung – sollte eine Abgrenzungsmatrix für Schädlingsprävention und -bekämpfung erstellt werden. Diese umfasst bauliche Maßnahmen, technische Einrichtungen, organisatorische Zuständigkeiten und die spätere Integration ins Hygiene- oder Facility Management.
Effektive Schädlingsprävention durch klare Zuständigkeiten